Rechtsprechung
BGH, 16.05.1980 - V ZR 91/79 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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- Wolters Kluwer
Verzug der Verpflichtung zur Löschung einer Auflassungsvormerkung - Vorteilsausgleichung hinsichtlich einer während des Schuldnerverzugs eingetretenen Wertsteigerung - Verzögerung der Löschung der Auflassungsvormerkung durch einstweilige Verfügung - Qualifizierter ...
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§§ 251, 286, 347, 987 Abs. 1 BGB a.F. (§§ 280, 346, 347 BGB n.F.)
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Schuldnerverzug und Vorteilsausgleichung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verzug der Verpflichtung zur Löschung einer Auflassungsvormerkung; Vorteilsausgleichung hinsichtlich einer während des Schuldnerverzugs eingetretenen Wertsteigerung; Verzögerung der Löschung der Auflassungsvormerkung durch einstweilige Verfügung; Qualifizierter ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 77, 151
- NJW 1980, 2187
- ZIP 1980, 883
- MDR 1980, 919
- VersR 1980, 920
Wird zitiert von ... (46) Neu Zitiert selbst (14)
- BGH, 19.12.1978 - VI ZR 218/76
Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein auf dem rechten Rand des rechten …
Auszug aus BGH, 16.05.1980 - V ZR 91/79
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat das Bedenken der Rechtslehre neuerdings als berechtigt anerkannt, allerdings ohne die Frage abschließend zu entscheiden (Urteil vom 19. Dezember 1978, VI ZR 218/76, NJW 1979, 760 - insoweit in BGHZ 73, 109 nicht mit abgedruckt).Als Einschränkung für die Vorteilsanrechnung ist jedoch - mindestens für bestimmte Anspruchsarten - in der neueren Rechtsprechung (im Anschluß an Thiele, AcP 167, 193, 202 sowie in Anlehnung an versicherungsrechtliche Überlegungen) der Gedanke entwickelt worden, daß nur solche Vorteile als anrechenbar in Betracht zu ziehen sind, die gerade mit dem geltend gemachten Nachteil in einem qualifizierten Zusammenhang stehen, der beide, Vorteil und Nachteil, "gewissermaßen zu einer Rechnungseinheit verbindet" (vgl. BGH NJW 1979, 760 mit Anm. Rudioff in VersR 1979, 1152; vgl. ferner BGH Urteil vom 3. Februar 1970, VI ZR 245/67, WM 1970, 633, 637).
- BGH, 03.02.1970 - VI ZR 245/67
Voraussetzungen für die Eröffnung eines Konkursverfahrens - Anforderungen an den …
Auszug aus BGH, 16.05.1980 - V ZR 91/79
Als Einschränkung für die Vorteilsanrechnung ist jedoch - mindestens für bestimmte Anspruchsarten - in der neueren Rechtsprechung (im Anschluß an Thiele, AcP 167, 193, 202 sowie in Anlehnung an versicherungsrechtliche Überlegungen) der Gedanke entwickelt worden, daß nur solche Vorteile als anrechenbar in Betracht zu ziehen sind, die gerade mit dem geltend gemachten Nachteil in einem qualifizierten Zusammenhang stehen, der beide, Vorteil und Nachteil, "gewissermaßen zu einer Rechnungseinheit verbindet" (vgl. BGH NJW 1979, 760 mit Anm. Rudioff in VersR 1979, 1152; vgl. ferner BGH Urteil vom 3. Februar 1970, VI ZR 245/67, WM 1970, 633, 637).Dafür spricht zunächst der zeitliche Zusammenhang beider Vermögensänderungen (auf ihn wird u.a. abgestellt in der erwähnten Entscheidung BGH WM 1970, 633, 637 sowie im BGH Urteil vom 13. Dezember 1966, VI ZR 59/65, VersR 1967, 187 - keine Berücksichtigung der nach Ersteigerung eines Grundstücks eingetretenen Werterhöhung; vgl. auch RGZ 100, 255): Der Zinsbelastungsschaden und der Wertzuwachs entwickeln sich gleichzeitig.
- BGH, 13.12.1966 - VI ZR 59/65
Klage auf Schadensersatz gegen einen Notar wegen Vornahme einer …
Auszug aus BGH, 16.05.1980 - V ZR 91/79
Dafür spricht zunächst der zeitliche Zusammenhang beider Vermögensänderungen (auf ihn wird u.a. abgestellt in der erwähnten Entscheidung BGH WM 1970, 633, 637 sowie im BGH Urteil vom 13. Dezember 1966, VI ZR 59/65, VersR 1967, 187 - keine Berücksichtigung der nach Ersteigerung eines Grundstücks eingetretenen Werterhöhung; vgl. auch RGZ 100, 255): Der Zinsbelastungsschaden und der Wertzuwachs entwickeln sich gleichzeitig.Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem vom Berufungsgericht zitierten Urteil des Bundesgerichtshofes vom 13. Dezember 1966, VI ZR 59/65, VersR 1967, 187.
- BGH, 16.02.1971 - VI ZR 147/69
Umfang des Ersatzanspruchs wegen entgangenen Gewinns; Anrechnung des Ertrages …
Auszug aus BGH, 16.05.1980 - V ZR 91/79
Das Berufungsgericht ist davon ausgegangen, daß die Vorteilsausgleichung zu einer Schadensminderung führt, wenn der Vorteil mit dem Schadensereignis in adäquat kausalem Zusammenhang steht, der Zweck des Schadensersatzes eine Anrechnung gebietet und keine ungerechtfertigte Entlastung des Schädigers eintritt (Hinweis auf BGHZ 8, 325; 10, 108 [BGH 17.06.1953 - VI ZR 113/52]; 30, 29; 49, 56 [BGH 15.11.1967 - VIII ZR 150/65]; 55, 329; 58, 15 [BGH 21.12.1971 - VI ZR 118/70]; BGH LM BGB § 249 (Cb) Nr. 3). - BGH, 18.01.1980 - V ZR 110/76
Baugrundstück: Entgangener Wertzuwachs
Auszug aus BGH, 16.05.1980 - V ZR 91/79
Macht der Gläubiger geltend, daß er das Grundstück alsbald nach rechtzeitigem Erhalt günstig weiterveräußert hätte, so ist hiernach das Risiko einer Wertverminderung während des Rückgabeverzuges dem Schuldner zugewiesen; er muß dem Gläubiger die Differenz zwischen dem hypothetischen Verkaufserlös und dem tatsächlichen Wert (im Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung) ersetzen (vgl. auch Senatsurteil vom 18. Januar 1980, V ZR 110/76, WM 1980, 466). - BGH, 22.01.1980 - VI ZR 198/78
Vorteilsausgleich beim Erwerbsschaden-Ersatz aufgrund einer Unfallverletzung
Auszug aus BGH, 16.05.1980 - V ZR 91/79
Muß der Schuldner aber die Gefahr einer Entwertung während des Verzuges tragen, so erscheint es billig, ihm auch die Chance einer Wertsteigerung während dieses Zeitraums jedenfalls dann zu belassen, wenn der Gläubiger seinen Schaden - wie hier - gerade unter Berücksichtigung seiner hypothetischen Vermögensdisposition (alsbaldiger Weiterverkauf nach Erhalt des Grundstücks) berechnet; dann läßt sich nicht sagen, daß den Schuldner eben jene Disposition im Falle einer Wertminderung des Grundstücks "nichts angegangen" wäre (vgl. zu dieser Wertung etwa das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des BGH vom 22. Januar 1980, VI ZR 198/78). - BGH, 05.07.1978 - VIII ZR 180/77
Beschränkung der Zulassung der Revision - Wirksamkeit eines in …
Auszug aus BGH, 16.05.1980 - V ZR 91/79
Da eine Herausgabe in Natur hier nicht möglich ist, hat der Beklagte dem Kläger den Wert der Nutzungen zu erstatten (vgl. BGH Urteil vom 5. Juli 1978, VIII ZR 180/77, WM 1978, 1208; vgl. auch § 818 Abs. 2 BGB). - BGH, 24.03.1959 - VI ZR 90/58
Berücksichtigung eines Abzugs neu für alt
Auszug aus BGH, 16.05.1980 - V ZR 91/79
Das Berufungsgericht ist davon ausgegangen, daß die Vorteilsausgleichung zu einer Schadensminderung führt, wenn der Vorteil mit dem Schadensereignis in adäquat kausalem Zusammenhang steht, der Zweck des Schadensersatzes eine Anrechnung gebietet und keine ungerechtfertigte Entlastung des Schädigers eintritt (Hinweis auf BGHZ 8, 325; 10, 108 [BGH 17.06.1953 - VI ZR 113/52]; 30, 29; 49, 56 [BGH 15.11.1967 - VIII ZR 150/65]; 55, 329; 58, 15 [BGH 21.12.1971 - VI ZR 118/70]; BGH LM BGB § 249 (Cb) Nr. 3). - BGH, 15.11.1967 - VIII ZR 150/65
Schönheitsreparaturen an Mieträumen
Auszug aus BGH, 16.05.1980 - V ZR 91/79
Das Berufungsgericht ist davon ausgegangen, daß die Vorteilsausgleichung zu einer Schadensminderung führt, wenn der Vorteil mit dem Schadensereignis in adäquat kausalem Zusammenhang steht, der Zweck des Schadensersatzes eine Anrechnung gebietet und keine ungerechtfertigte Entlastung des Schädigers eintritt (Hinweis auf BGHZ 8, 325; 10, 108 [BGH 17.06.1953 - VI ZR 113/52]; 30, 29; 49, 56 [BGH 15.11.1967 - VIII ZR 150/65]; 55, 329; 58, 15 [BGH 21.12.1971 - VI ZR 118/70]; BGH LM BGB § 249 (Cb) Nr. 3). - BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77
nachhaltig empfohlenes Abschreibungsmodell - Anlagevermittler, § 676 BGB aF (§ …
Auszug aus BGH, 16.05.1980 - V ZR 91/79
Dieser Standpunkt entspricht - mit noch zu erörternden Einschränkungen - auch der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHZ 74, 103, 113/114 m.w.N.). - BGH, 15.01.1953 - VI ZR 46/52
Anrechnung des Stammwerts der Erbschaft bei entgangenem Unterhalt aufgrund Tötung …
- RG, 20.11.1920 - V 471/19
Vorteilsausgleichung nach späterer unvorhersehbarer Wertsteigerung eines vom …
- BGH, 21.12.1971 - VI ZR 118/70
Anrechnung von Vorteilen auf den Unterhaltsschaden; Erträgnisse eines ererbten …
- BGH, 17.06.1953 - VI ZR 113/52
Vorteilsausgleichung
- BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96
Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß
Da Mieteinnahmen und Steuerersparnis die Unkosten der Kläger - auch nach den von den Beklagten angestellten Berechnungen - nicht decken, führt die Gegenüberstellung nur dann nicht zu einem Vermögensschaden, wenn die nicht kompensierten Aufwendungen der Kläger durch eine Wertsteigerung der Eigentumswohnung aufgewogen werden und wenn ggf. dieser Vorteil - bei wertender Betrachtung (vgl. nur Senat, BGHZ 77, 151, 153 ff.; BGHZ 91, 206, 210) - auf seiten der Kläger, und damit zugunsten der Beklagten, zu berücksichtigen ist. - BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82
Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter …
Andererseits sind nicht alle durch das Schadensereignis bedingten Vorteile auf den Schadensersatzanspruch anzurechnen, sondern nur solche, deren Anrechnung mit dem jeweiligen Zweck des Ersatzanspruchs übereinstimmt, d.h. dem Geschädigten zumutbar ist und den Schädiger nicht unangemessen entlastet (BGHZ 8, 325, 328/329; 10, 107, 108; 30, 29, 32 f; 49, 56, 61/62; 54, 269, 272; 74, 104, 113/114; 77, 151, 153; 81, 271, 275; BGH NJW 1977, 1819; 1978, 536 f).Vor- und Nachteile müssen bei wertender Betrachtungsweise gleichsam zu einer Rechnungseinheit verbunden sein (BGHZ 77, 151, 154 [BGH 16.05.1980 - V ZR 91/79] ; BGH NJW 1979, 760 - insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 73, 109; NJW 1983, 2137, 2138) [BGH 15.04.1983 - V ZR 152/82] .
- BGH, 06.06.1997 - V ZR 115/96
Umfang des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung bei einem Grundstücksverkauf
Zutreffend ist die rechtliche Ausgangsüberlegung des Berufungsgerichts, daß nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats der Verkäufer eines Grundstücks im Rahmen einer konkreten Berechnung des ihm durch die Nichtzahlung des Kaufpreises entstandenen Schadens den aus einem Deckungsverkauf erzielten Mehrerlös insoweit in seine Schadensberechnung einbeziehen muß, als er den gestiegenen Verkehrswert des Grundstücks realisiert (BGHZ 77, 151, 154 f; Senatsurt. v. 13. März 1981, V ZR 46/80, NJW 1981, 1834; v. 5. Juni 1981, V ZR 170/80, NJW 1982, 326).Danach sind nicht alle Vorteile berücksichtigungsfähig, die durch die Nichterfüllung adäquat kausal verursacht wurden, sondern nur solche, deren Anrechnung dem Sinn und Zweck der Schadensersatzpflicht entspricht, d.h. den Geschädigten nicht unzumutbar belastet und den Schädiger nicht unbillig begünstigt (st. Rspr. vgl. BGHZ 77, 151, 154; 91, 206, 210;… BGH, Urt. v. 22. Juni 1992, II ZR 178/90, WM 1992, 1812, 1825).
Die Rechtsprechung hat hierfür im Anschluß an Thiele (AcP 167, 193, 202) die Formulierung gebraucht, daß nur solche Vorteile als anrechenbar in Betracht kommen, die gerade mit dem geltend gemachten Nachteil in einem qualifizierten Zusammenhang stehen, der beide "gewissermaßen zu einer Rechnungseinheit verbindet" (…BGH, Urt. v. 19. Dezember 1978, VI ZR 218/76, NJW 1979, 760; BGHZ 77, 151, 154; 91, 206, 210).
Hat der Käufer den Vertrag nicht erfüllt und behält der Verkäufer das Grundstück, so ist die im Zeitpunkt der Schadensberechnung (letzte mündliche Tatsachenverhandlung) eingetretene Steigerung des Verkehrswerts ein Vorteil, der unmittelbar und ohne weiteres Zutun des Verkäufers oder eines Dritten infolge der Nichterfüllung des Vertrages durch den Käufer entstanden ist und als solcher mit der durch die Nichterfüllung bedingten Vermögenseinbuße "korrespondiert", d.h. in jenem qualifizierten Zusammenhang steht, der beide, Vorteil und Nachteil, zu einer Rechnungseinheit verbindet und deswegen die Ausgleichung erfordert (BGHZ 77, 151, 154;… Senatsurt. v. 13. März 1981, V ZR 46/80, aaO. und v. 5. Juni 1981, V ZR 170/80, aaO.).
- BGH, 22.06.1992 - II ZR 178/90
Sittenwidrige Schädigung und Betrug bei Verleitung Dritter zur Zeichnung von …
Die Frage, ob ein Vorteil auf den erlittenen Schaden anzurechnen ist, entscheidet sich nicht nur danach, ob das schädigende Ereignis für den Eintritt des Vorteils adäquatkausal geworden ist, sondern es muß zusätzlich rechtlich wertend darüber entschieden werden, ob die Anrechnung dem Sinn und Zweck der Schadenersatzpflicht entspricht, den Geschädigten nicht unzumutbar belastet und den Schädiger nicht unbillig begünstigt (BGHZ 8, 325, 329 f.; 77, 151, 153;… BGH, Urt. v. 22. September 1983 - III ZR 171/82, NJW 1984, 229, 230). - BGH, 14.09.2004 - VI ZR 97/04
Gezahlte Mehrwertsteuer als Schaden der Bundesrepublik Deutschland
Der Geschädigte darf nicht bessergestellt werden, als er ohne das schädigende Ereignis stünde; andererseits sind nicht alle durch das Schadensereignis bedingten Vorteile auf den Schadensersatzanspruch anzurechnen, sondern nur solche, deren Anrechnung mit dem jeweiligen Zweck des Ersatzanspruchs übereinstimmt, d.h. dem Geschädigten zumutbar ist und den Schädiger nicht unangemessen entlastet (vgl. Senatsurteile BGHZ 8, 325, 328 f.; 54, 269, 272; BGH, BGHZ 77, 151, 153 f.; 91, 206, 209 f.).Danach sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur diejenigen Vorteile als anrechenbar in Betracht zu ziehen, die mit dem Nachteil in einem Zusammenhang stehen, der beide, Vorteil und Nachteil, gewissermaßen zu einer Rechnungseinheit verbindet (…vgl. Senatsurteil vom 19. Dezember 1978 - VI ZR 218/76 - aaO; BGH, BGHZ 77, 151, 154; 91, 206, 210; 136, 52, 54 f.).
- BGH, 03.12.1992 - IX ZR 61/92
Haftung des Beraters bei Ausscheiden eines Gesellschafter wegen fehlerhafter …
Selbst wenn das Berufungsgericht einen solchen Vorteil feststellen sollte, wird zu prüfen sein, ob er auf einer eigenen Leistung des Klägers oder sonstigen Umständen beruht, die dem Schädiger nicht zugute kommen können (vgl. BGHZ 77, 151 [BGH 16.05.1980 - V ZR 91/79];… Palandt/Heinrichs, BGB 51. Aufl. Rdnr. 127 ff vor § 249). - BGH, 02.04.2001 - II ZR 331/99
Nach der letzten mündlichen Verhandlung entstehende Vorteile bei der …
Vor- und Nachteile müssen bei wertender Betrachtung gleichsam zu einer Rechnungseinheit verbunden sein (BGHZ 77, 151, 154; 91, 206, 210; 136, 52, 54), was voraussetzt, daß festgestellt wird, ob und gegebenenfalls welche einzelnen Vorteile sich bei wertender Betrachtung bestimmten Schadenspositionen zuordnen lassen (BGHZ 136, 52, 53;… vgl. ferner Lange, Schadensersatz 2. Aufl. 1990, S. 487;… MünchKomm./Grunsky, BGB 3. Aufl. vor § 249 Rdn. 94 ff.). - BGH, 15.04.1983 - V ZR 152/82
Geltendmachen von Verzugsschaden bei nicht rechtzeitiger Fertigstellung des …
Die Frage einer Vorteilsausgleichung beurteilt sich danach, ob der Geschädigte durch das den Schaden auslösende Ereignis Vermögensvorteile erlangt, die in einem adäquaten Kausalzusammenhang mit diesem Ereignis stehen, und ob die Anrechnung des Vorteils dem Zweck des Schadensersatzes sowie der Billigkeit entspricht (BGHZ 8, 325, 329; 30, 29, 33; 74, 103, 113 f; 77, 151, 154 [BGH 16.05.1980 - V ZR 91/79]; 81, 271, 275) [BGH 13.07.1981 - II ZR 91/80]. - OLG Düsseldorf, 08.06.2011 - U (Kart) 2/11
Deutsche Telekom AG zur Zahlung von 41 Millionen verurteilt
Der einzelne Vorteil muss, sofern er angerechnet werden soll, mit dem einzelnen Nachteil kongruent sein, d.h. ihm seiner Art nach entsprechen (vgl. zu allem: BGH NJW-RR 2004, 79, 80; NJW 1997, 2378, 2379; 1984, 229, 230; BGHZ 77, 151, 154 ff.). - BAG, 22.03.2001 - 8 AZR 536/00
Entschädigung für entgangene Privatliquidationseinnahmen
aa) Bei der Bemessung der Höhe des Schadensersatzes kann es unter dem Gesichtspunkt der Vorteilsausgleichung zu einer Anspruchsminderung führen, wenn der Geschädigte durch das den Schaden auslösende Ereignis Vermögensvorteile erlangt, die in einem adäquaten Kausalzusammenhang stehen, der Zweck des Schadensersatzes eine Anrechnung gebietet und keine ungerechtfertigte Entlastung des Schädigers eintritt (vgl. BGH 15. April 1983 - V ZR 152/82 - NJW 1983, 2137 f.; 18. Dezember 1981 - V ZR 207/80 - NJW 1982, 1145, 1146; 13. Juli 1981 - II ZR 91/80 - BGHZ 81, 271, 275; 16. Mai 1980 - V ZR 91/79 - BGHZ 77, 151, 153 f.; 22. März 1979 - VII ZR 259/77 - BGHZ 74, 103, 113 f.).Es sind nur solche Vorteile anrechenbar, die gerade mit dem geltend gemachten Nachteil in einem qualifizierten Zusammenhang stehen, der beide, Vorteil und Nachteil, "gewissermaßen zu einer Rechnungseinheit verbindet" (vgl. BGH 16. Mai 1980 aaO BGHZ 77, 151, 154 mwN).
- BGH, 18.12.1981 - V ZR 207/80
Positive Vertragsverletzung - Maklerrecht - PVV - Wesenlicher Umstand - Kenntnis …
- BGH, 30.05.2000 - VI ZR 300/99
Verjährung von Schadensersatzansprüchen hinsichtlich rückständiger Anteile einer …
- OLG Düsseldorf, 16.05.2007 - 2 U (Kart) 10/05
Behinderung anderer Marktteilnehmer wegen übersetzter Preise für die …
- OLG München, 14.01.2015 - 13 U 1188/14
Anspruch auf Kaufpreis aus einem notariellen Kaufvertrag
- LG Mannheim, 13.05.2020 - 14 O 32/19
Verbot der Hassrede auf Facebook: Beschränkung des vertraglichen Nutzungsrechts …
- LG Duisburg, 16.05.2019 - 8 O 106/18
Schadensersatzanspruch eines Käufers gegen den Hersteller seines in einem …
- OLG Köln, 18.10.2016 - 18 U 93/15
Schadensersatzanspruch wegen WCCB - Insolvenz reduziert
- OLG Saarbrücken, 14.12.2004 - 4 U 478/02
Vermittelter Eigentumswohnungskauf zur Kapitalanlage: Haftung des Verkäufers für …
- KG, 15.10.2020 - 12 U 49/18
Eingetragene Genossenschaft: Schadensersatz wegen pflichtwidrigem Verkauf von …
- LG Hamburg, 21.04.2020 - 310 O 394/18
Diesel-Abgasskandal: Begrenzung der Anrechnung der gezogenen Nutzungen im Rahmen …
- OLG Düsseldorf, 11.07.2007 - 2 U (Kart) 14/05
Begriff der Angemessenheit der Kostenberechnung für die Überlassung von …
- OLG Nürnberg, 21.09.1995 - 8 U 4041/93
Beratungspflichten eines Rechtsanwalts; Nachteilige Folgen einer Verurteilung zu …
- OLG Dresden, 27.06.2006 - 2 U 1947/05
Freistellungsantrag; Unterbrechung der Kausalität; schadensrechtliche …
- OLG Saarbrücken, 04.04.2006 - 4 U 579/04
Mietausfallschaden: Anrechnung einer Mietabfindung auf den Schadensersatzanspruch …
- BGH, 15.12.1988 - III ZR 110/87
Umfang des Schadensersatzes bei rechtswidriger Bausperre
- BGH, 20.03.1990 - VI ZR 127/89
Bemessung des Unterhaltsschadens für den Tod eines Ehegatten
- BVerfG, 11.10.2007 - 1 BvR 625/05
Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Prozesskostenhilfe für einen …
- OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - U (Kart) 36/02
Anspruch auf Ersatz der Mehrkosten der Deckungsbeschaffung in Folge einer …
- BGH, 02.10.1986 - III ZR 93/85
Berechnung des Schadens bei rechtswidriger Versagung des Zuschlags zu Gunsten des …
- BGH, 19.09.1980 - V ZR 51/78
Fehlen einer zugesicherte Eigenschaft - Ausgleich des Schadens - Erlös aus einem …
- OLG Hamm, 02.04.2009 - 27 U 105/07
Umfang der Auskunfts- und Aufklärungspflichten der Gründungsgesellschafter eines …
- BGH, 03.12.1992 - XI ZR 61/92
Beratungspflichtverletzung und Schadenszurechnung bei Rechts- und Steuerberatung …
- OLG Düsseldorf, 18.07.2007 - 2 U (Kart) 12/05
Möglichkeit einer wettbewerblichen Behinderung auf Drittmarkt bei Vorliegen des …
- BGH, 22.09.1983 - III ZR 171/82
Geschäftsräume des Darlehnsvermittlers - Kauffinanzierungsdarlehn - …
- AG Bonn, 30.06.2005 - 13 C 198/04
Schadensersatz, Werkvertrag, Beweisvereitelung
- OLG Hamm, 14.05.2007 - 8 U 131/06
Schadensersatzanspruch wegen Kauf von Gesellschaftsanteilen nach vorsätzlicher …
- OLG Düsseldorf, 22.12.2003 - 9 U 19/03
Kleiner Schadensersatz bei arglistigem Verschweigen eines Fehlers
- OLG Frankfurt, 06.05.1986 - 8 U 164/85
Übergang von Rechten in Erbfolge ; Einordnung von Ausstattungsgegenständen als …
- LG Düsseldorf, 30.10.2008 - 4a O 140/08
Beratungsfehler
- LG Düsseldorf, 09.11.1999 - 6 O 191/99
Schadenersatzbegehren auf Grundlage eines Kaufs von amerikanischen Billigaktien …
- BGH, 05.06.1981 - V ZR 170/80
Schadensersatzanspruch - Nichterfüllung - Grundstückskaufvertrag - …
- OLG Hamm, 04.02.1998 - 33 U 69/97
Ansprüche eines Sachversicherers aus übergegangenem Recht wegen eines …
- OLG Karlsruhe, 21.11.2002 - 12 U 115/02
Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Werklieferungsvertrages über …
- BGH, 01.03.1985 - V ZR 91/83
Verpflichtung des Verkäufers zur Übergabe des Eigentums an einem Viehbestand zur …
- OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - U Kart 36/02
Vorteilsausgleichung bei Schadensersatz wegen Nichterfüllung aus einem …
- OLG München, 18.09.1998 - 21 U 3247/97